Der Energieausweis ist ein Dokument, welches ein Gebäude energetisch bewertet. Ausstellung, Verwendung, Grundsätze und Grundlagen der Energieausweise werden in Deutschland in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt und dürfen nur von Personen ausgestellt werden, welche gemäß Ausbildungsvorgaben in der EnEV dazu berechtigt sind.
Grundsätzlich ist der Verkäufer oder Vermieter einer Immobilie zur Vorlage eines gültigen Energieausweises gegenüber einem Mieter oder Käufer verpflichtet. Bereits in der Immobilienanzeige ist der Kennwert Endenergieverbrauch (Verbrauchsausweis) bzw. Endenergiebedarf (Bedarfsausweis) aus dem Ausweis anzugeben. Spätestens bei Abschluss des Miet- oder Kaufvertrages muss der Energieausweis zumindest in Kopie dem Mieter oder Käufer übergeben werden.
Wie bereits der Name Verbrauchsausweis aussagt, liefert dieser Angaben über den Verbrauch an Energie. Die Verbrauchsangaben basieren auf Daten der Verbräuche der letzten mindestens 3 Jahre am betreffenden Gebäude. Nutzungsabhängige Einflüsse werden spezifisch auf betreffendes Gebäude mit dessen Nutzern erfasst und witterungsbereinigt im Ausweis je Quadratmeter Nutzfläche wiedergegeben. Damit liefert dieser Ausweis nur bedingt mit anderen Gebäuden vergleichbare Verbrauchsangaben.
Im Gegensatz dazu liefert der Bedarfsausweis Angaben über den theoretisch berechneten Bedarf an Energie je Quadratmeter Nutzfläche. Nutzungsabhängige Einflüsse sind standardisiert und bundesweit gleich. Damit liefert der Bedarfsausweis mit Bedarfsausweisen von anderen Gebäuden vergleichbare Werte.
Beide Ausweise sind mit den aufgeführten Werten und Effizienzklassen bei gleichem Gebäude und Nutzern nicht miteinander vergleichbar, da ihre Bewertungen auf verschiedenen Informationen beruhen.
Beide Ausweise liefern weitere Angabe über den sogenannten Primärenergieverbrauch (Verbrauchsausweis) und den Primärenergiebedarf (Bedarfsausweis). Die Summe aus Endenergie + Energie für Gewinnung, Transport und Umwandlung wird als Primärenergie bezeichnet. Die jeweils berechnete Primärenergie im Bandtacho im Verhältnis zur Endenergie (kWh/m²a) wird im Energieausweis (Bedarfsausweis & Verbrauchsausweis) aufgezeigt. Ein hoher Anteil an erneuerbarer Energie wird dort erkennbar, wenn der Primärenergiewert niedriger wird als der Endenergiewert. Daher ist dies mit zunehmendem Abstand als Zeichen für eine umweltfreundliche Heizung zu bewerten.
Ein Bedarfsausweis ist gemäß EnEV verpflichtend. Für Gebäude ab 5 Wohneinheiten kann ein Verbrauchsausweis alternativ, sofern differenzierte Verbrauchsangaben vorliegen ausgestellt werden. Für Wohngebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten ist der Verbrauchsausweis nur zulässig, wenn der Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt wurde.
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