Beabsichtigen Sie ein Effizienzhausniveau in zeitlich versetzen Schritten mit Einzelmaßnahmen oder Maßnahmenpaketen zu erreichen, so stehe ich durch viel Erfahrung und Know-how mit einer unabhängigen Baubegleitung zur Verfügung.
Als sogenannte Einzelmaßnahmen werden Maßnahmen zum Beispiel an der Thermische-Hülle eines Gebäudes wie Außenwanddämmung, Erneuerung Fenster und Außentüren, Dachdämmung, Dämmung von Wänden und Decken gegen unbeheizte Räume oder die Erneuerung, beziehungsweise Sanierung der Heizungsanlage bezeichnet. Über die KFW werden
(maximal aus 50.000 € je Wohnung) alternativ verbilligten Darlehen plus Zuschuss bis 7,5% bereitgestellt.
Auch Maßnahmen im Zusammenhang mit Solarthermie, Photovoltaik, Wärmepumpen, Pufferspeicher Elektro oder -Wasser sind Teil unserer Baubegleitung. Weiter sind wir
Bei Sanierung in zeitlich versetzten Einzelmaßnahmen ist jedoch oberster Grundsatz, dass eine vorausgehende Planung bereits auf das machbare Endziel eines Effizienzhauses abgestimmt wird. Fehler insbesondere an Schnittstellen zwischen den einzelnen Maßnahmen führen sonst zu Schäden, welche dann nur teuer, mit zusätzlichem Aufwand wieder abzustellen sind.
Eine sinnvolle Alternative zu einer Vielzahl von Einzelmaßnahmen stellen sogenannte Maßnahmenpakete dar wie bereits unter Menüpunkt „SANIERUNGSFAHRPLAN“ erläutert. Höhere staatliche Zuschüsse, 15% statt 10% oder verbilligte Darlehen mit Tilgungszuschüssen von 12,5% statt 10% verbunden mit höherer und zeitlich früherer Energieeinsparung sind nicht zu vergessende Vorteile von Maßnahmepaketen.
Mit einer KFW-Baubegleitung für Einzelmaßnahmen decken wir die Phasen Planung und Überwachung der Umsetzung der gewählten Maßnahmen oder Maßnahmepaket ab und legen damit die Grundlage für eine nachhaltige Nutzung über den gesamten Lebenszyklus der Maßnahme.
Im Rahmen des Programms KFW 431 vergibt die KFW auch
(max. 4.000 € je Vorhaben) für die professionelle Baubegleitung durch meine Person als Sachverständigen Energie-Effizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes während der Sanierung. Die Förderung wird direkt an den Hausbesitzer erstattet. (Der Zuschuss wird erst ab einem Anspruch von 300€ ausbezahlt). Natürlich erstellen wir auch hier die Bestätigung zum Antrag auf Fördergelder einschließlich des Verwendungsnachweises.
Förderfähig sind die Kosten für Planung, Ausführungsvorgaben, Angebotsprüfung, Rechnungsprüfung, Kontrolle der Einhaltung von Qualitätsvorgaben vor ORT und Abnahme der gewählten Maßnahme oder Maßnahmepaket.
Wir bestätigen gegenüber der KFW die Einhaltung des gewählten energetischen Niveaus und stellen den Verwendungsnachweis nach Abschluss der Maßnahme aus.
INTERESSE?
Wenn ja, dann hier Kontakt aufnehmen ...